BENUTZUNGSORDNUNG


Die Schul- und Gemeindebibliothek Hittnau ist öffentlich und steht allen zur Verfügung.

Sie finden bei uns
– Romane in Deutsch und Englisch
– Kinder- und Jugendbücher
– Sachbücher für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
– Comics
– Zeitschriften
– E-Books
– Filme
– Hörbücher
– Spiele
– Abfragestation

Bitte beachten Sie folgende Punkte
– Für die Bibliotheksbenutzung wird eine Jahresgebühr erhoben.
– Erwachsene können keine Medien auf einen Schülerausweis ausleihen.
– Sie können max. 10 Medien ausleihen, davon 3 Filme und 5 Hörbücher. Für Familienkarten gibt es keine Einschränkungen in der Anzahl Medien.
– Filme werden grundsätzlich nur an Erwachsene oder Jugendliche ab 1. Sekundarstufe ausgeliehen.
Diese Medien können auch im Beisein eines Elternteiles nicht an Kinder (Primarschüler) ­ausgeliehen werden.
– Bei Filmen gilt die darauf ­vermerkte Altersangabe.
– Bitte behandeln Sie die Medien sorgfältig.
– Ausserhalb der Bibliotheksöffnungszeiten, jedoch nur während des regulären Schulbetriebes, steht eine Rückgabebox zur
Verfügung. Medien die in der Rückgabebox deponiert werden, werden am nächsten ­Arbeitstag zurückgebucht. Während den
Öffnungszeiten bleibt die Rückgabebox geschlossen, dann erfolgt die Rückgabe wie gewohnt direkt in der Bibliothek.
– Während den Schulferien gelten reduzierte Öffnungszeiten.

Bibliothekskarte
Gegen Vorzeigen eines amtlichen Ausweises wird eine persönliche Kundenkarte ausgestellt. Diese benötigen Sie bei jeder Ausleihe, Reservation oder Verlängerung. Die Bibliothekskarte ist persönlich und nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen sind ­umgehend mitzuteilen. Bitte melden Sie uns den Verlust Ihrer Bibliothekskarte.

Ordnung muss sein
– Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen
– Für Filme 1 Woche
– Für Zeitschriften 2 Wochen
Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt ein schriftlicher, ­kostenpflichtiger Rückruf, der sich mit jeder Wiederholung erhöht. Nach dreimaligem, erfolglosem Rückruf werden die nicht ­zurückgebrachten Medien gemäss den Bestimmungen “Medienersatz”, zuzüglich einer Gebühr für zusätzliche Umtriebe in Rechnung ­gestellt.

Verlängerungen
Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich. Verlängerungen können ­auch selbständig über Ihr Ausleihkonto getätigt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen ­Bibliotheksausweis, Ihre Benutzernummer und Ihr persönliches Passwort. Das Passwort erhalten Sie in Ihrer Bibliothek.
Sie finden uns unter: www.bibliohit.ch > Katalog
Reservierte und gemahnte Medien können nicht verlängert werden!

Mediensuche/Reservation
Sie haben die Möglichkeit im Katalog der Bibliothek ­Hittnau den gesamten Medienbestand abzurufen und Medien online zu reservieren. Sie werden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt und sind gebeten, die ­Medien persönlich abzuholen.

Haftung/Beschädigung/Verlust
Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in welchem sie diese empfangen haben. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vorausgesetzt, vorhandene Beschädigungen werden vermerkt. Bei neuen Beschädigungen oder bei Verlust ist Schadenersatz zu leisten.

Haftungsbeschränkung der Bibliothek
Jede Haftung für Schäden an Geräten, die durch Medien der Bibliothek entstanden sind, wird abgelehnt.

Störungen des Bibliotheksbetriebes
Störungen des Bibliotheksbetriebs sind zu unterlassen. Essen, Trinken und Rauchen sind in den Räumlichkeiten der Bibliothek nicht gestattet. Tiere haben keinen Zutritt.
Benutzer, welche Bestimmungen der Bibliothek nicht ­beachten oder wiederholt verletzen, können von der ­Benutzung zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden. Ausleihsperren werden schriftlich und mit Einsprachefrist mitgeteilt. Gegen die Ausleihsperre kann innert 10 Tagen seit der Mitteilung bei der Schulpflege Hittnau, Ausschuss Infrastruktur/Dienste, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Bibliotheksleitung. Sollten Probleme nicht gelöst werden können, entscheidet die Schulpflege (Ausschuss Infrastruktur/Dienste).
Diese Benutzungsordnung der Bibliothek Hittnau wurde vom Ausschuss Infrastruktur/Dienste am 16.12.2013 genehmigt und tritt per 01.01.2014 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Bestimmungen. Änderungen werden in der Bibliothek Hittnau bekannt gemacht.

Ihre Anregungen und Wünsche nehmen wir gerne entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Bibliotheksteam

Benutzungsordnung.pdf